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Green Filming
Seit Februar 2023 gelten bundesweit einheitliche Ökologische Standards. Damit verpflichten sich alle Branchenteilnehmer*innen bei der Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen zur Einhaltung einheitlicher und verbindlicher ökologischer Standards. Film- und Medienproduktionen entstehen so deutlich umweltschonender und können auf Wunsch das Label „green motion” erhalten. Die Standards basieren auf den am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises „Green Shooting”. Die Mitteldeutsche Medienförderung ist Teil dieser Nachhaltigkeitsinitiative.
Im Bereich Produktionsförderung gelten bei der MDM für Anträge mit dem Einreichtermin 11. September 2023 deshalb die bundesweiten Ökologischen Standards. Produzent*innen müssen bereits bei Antragstellung im Mitteldeutschen Antragsportal (MAP) Angaben zur Einhaltung der Standards machen.
Merkblatt Ökologische Standards
Die Vorgaben der Ökologischen Standards sowie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier: https://www.green-motion.org/
Auch auf der Webseite der FFA finden Sie weitere Informationen hinsichtlich der Bundesförderung sowie Hinweise zur Nachweisführung: https://www.ffa.de/nachhaltigkeit.html
Die Erklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards (Muss-Vorgabe I.1) finden Sie hier: https://www.green-motion.org/abschlussberichte/
Ein CO2-Rechner für Film- und TV-Produktionen zur Erstellung der CO2-Bilanz (Muss-Vorgaben I.3 und I.4) steht hier zur Verfügung: https://go.greenshooting.de/de_DE/
Ansprechpartnerin bei der MDM:
Maria Dehmelt
+49 (0) 341 - 269 87 36
[email protected]